Kirchlicher Jugendplan (KJP) der Erzdiözese Freiburg
Servicestelle Zuschüsse im Erzbischöflichen Seelsorgeamt
Postfach 449, 79004 Freiburg.
Postfach 449, 79004 Freiburg.
- Richtlinien im Amtsblatt 2023
- Kurzfassung Richtlinien, Ziele, Voraussetzungen, etc
- Hier geht es zu den Formularen
Zuschusssätze Kirchlicher Jugendplan 2025:
Freizeiten mit religiösen Arbeitseinheiten (AE): 5,00 EUR/1 AE = 2,5 Std. religiöse Arbeit. Es sind max. 12 AE bei durchgehenden religiösen Maßnahmen möglich. Bei Freizeiten sind max. 6 AE mit religiösem Inhalt möglich.
Klostertage und Taizé: 10 EUR/Tag, max. 6 Tage, An/Abreise = insgesamt 1 Tag
Pilgerreise/Wallfahrt: 10 EUR/Tag, Gesamtzahl der Tage durch zwei, max. 6 Tage
Festbetragsförderung für Sondermaßnahmen: Die Höhe des Zuschusses wird immer aktuell festgelegt.
Dies gilt für internationale Weltjugendtage, Katholikentage, Teilnahme von Firmanden an Glaubensfestivals, diözesane Ministrantenfahrten.


