Gedenkstättenfahrten
| Antrag: | erforderlich! |
| Abgabefrist für Anträge: | 15. Januar des laufenden Jahres |
| Verwendungsnachweis: | V8.2 , Teilnehmerliste L2, Programm, Fahrtkostenbelege |
| Abgabefrist für Verwendungsnachweis | spätestens 4 Wochen nach Ende der Maßnahme |
Zuschüsse können gewährt werden für:
Fahrten zu Gedenkstätten, die bis zu 100 km von der Landesgrenze entfernt liegen, sowie für die Gedenkstätte Dachau.
Den aktuellen prozentualen Zuschusssatz bitte erfragen.
Voraussetzungen für die Zuschussgewährung:
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Die Gedenkstättenfahrt sollte in der Regel eintägig sein. Dies gilt auch wenn sie Teil einer mehrtägigen Veranstaltung ist.
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Die Gedenkstättenfahrt muss gründlich vor- und nachbereitet werden.
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Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen mindestens 12 Jahre, jedoch noch nicht 27 Jahre alt sein. Die Gruppe soll nicht weniger als 8 Personen umfassen.


